Meine Ziele für Sie:

  • Klarheit schaffen.
  • Strategien entwickeln.
  • Ergebnisse liefern.

Seit zwei Jahrzehnten spezialisiert auf Strafrecht.

Das Strafrecht bildet seit nun mehr als zwei Jahrzehnten den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. In dieser Zeit habe ich zahlreiche Mandanten erfolgreich vor Gerichten und Strafbehörden vertreten – mit dem Fokus auf fachliche Präzision, Verlässlichkeit und menschlichem Verständnis.

Für mich gilt: Strafverteidigung ist konstruktiver Kampf für den Mandanten.
Wer sich einem Strafverfahren gegenübersieht, braucht keine Resignation, sondern einen Anwalt, der bereit ist, mit Entschlossenheit, Erfahrung und juristischem Können zu handeln.

Meine Schwerpunkte im Strafrecht

Ich vertrete Sie in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei:

Suchtmitteldelikten

nach dem Suchtmittelgesetz – SMG

Gewaltdelikten

wie Körperverletzung, gefährliche Drohung, Nötigung oder häusliche Gewalt

Jugendstrafrecht

engagierte Verteidigung von Jugendlichen in allen
Verfahrensphasen

Ermittlungsverfahren

& Vorladungen zur polizeilichen Einvernahme

Untersuchungshaft

und Haftprüfung

Hauptverhandlungen

vor dem Strafgericht

Finanzstrafverfahren

und Verwaltungsstrafen

Vertrauensvolle Zusammenarbeit & individuelle Betreuung

Gerade in strafrechtlichen Angelegenheiten ist eine diskrete, vertrauensvolle und engagierte Mandantenbeziehung entscheidend. Jedes Verfahren erfordert eine präzise Analyse und eine auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigung.

Jedes Strafverfahren ist einzigartig – und verdient keine standardisierte Lösung, sondern engagierte, maßgeschneiderte Rechtsvertretung. Ich nehme mir die notwendige Zeit, um Ihre persönliche Situation zu analysieren, Risiken abzuwägen und Ihre Interessen entschlossen zu vertreten.

Aufklärendes Erstgespräch

Klarheit von Anfang an. Ein fundiertes Erstgespräch ist oft der entscheidende Schritt,
um die eigene rechtliche Lage richtig einschätzen zu können.

Vertraulich, ehrlich und lösungsorientiert.

In besonderen Fällen ist ein solches Erstgespräch auch direkt in
der jeweiligen Justizanstalt möglich.